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Allianz Pension Consult (APC)
Ein Unternehmen der Allianz
 
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Durch Wertkonten können Unternehmen ihren Beschäftigten trotz steigender Lebensarbeitszeit flexible und finanzierbare Vorruhestandslösungen bieten. Hierdurch werden die Mitarbeiter motiviert und an das Unternehmen gebunden. Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2009 durch das sogenannte Flexi II-Gesetz die Rahmenbedingungen für die Einrichtung von Wertkonten verbessert. So wurden beispielsweise die arbeitsrechtliche Ausgestaltung der Wertguthabenvereinbarung, die Insolvenzsicherung und auch die Anlage der Wertguthaben neu geregelt.
So wird die Lebensarbeitszeit gestaltbar
Ziel der traditionellen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung ist, dem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen für die Zeit nach Eintritt in den Ruhestand zur Verfügung zu stellen. Wertkonten ermöglichen im Gegensatz dazu eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit bis zum Eintritt in den Ruhestand, also der Lebensarbeitszeit.
Viele gute Gründe sprechen für die Vereinbarung von Wertkonten:
  • Mit dem Auslaufen der Förderung der gesetzlichen Altersteilzeitregelungen zum 31.12.2009 steht das bisher erprobte Frühverrentungsinstrument nicht mehr in gewohntem Umfang zur Verfügung. Wertkonten können gerade für Zeiten unmittelbar vor Bezug einer gesetzlichen Rente eine interessante Lösung darstellen.
  • Die Sicherstellung eines planmäßigen Know-how Transfers auf jüngere Kollegen verlangt in vielen Fällen flexible Vorruhestandslösungen.
  • Pläne zur Verjüngung der Belegschaft können durch attraktive Vorruhestandsmodelle realisiert werden.
  • Wertkonten können einen Raum für mehrmonatige Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen bieten.
  • Durch die nunmehr gewährleistete Portabilität werden Wertkonten zu einem zusätzlichen Argument bei der Gewinnung von Fachkräften.
Dotierung
Grundsätzlich können in Wertkonten sowohl Geld- (laufender Barlohnverzicht und Sonderzahlungen) als auch Zeitbestandteile (Überstunden und ggf. Urlaubsansprüche) eingebracht werden.
Vorteile
Die angesammelten Wertguthaben sind bis zur Auszahlung in der Freistellungsphase steuer- und sozialversicherungsfrei. Wird beim Ausscheiden des Arbeitnehmers von der Portabilität kein Gebrauch gemacht, so wird das Wertguthaben nach Besteuerung und gegebenenfalls Verbeitragung in der Sozialversicherung dann ausbezahlt. Bei Tod des Arbeitnehmers ist das Wertguthaben vererblich.
Neue gesetzliche Rahmenbedingungen seit dem 01.01.2009
Der Bundestag hat am 21.12.2008 das „Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung von flexiblen Arbeitszeitregelungen und anderer Gesetze“ (sog. „Flexi II“) beschlossen. Eine wesentliche Änderung ist nunmehr die klar definierte Abgrenzung von flexiblen Arbeitszeitkonten („Arbeitszeitguthaben“) und Langzeitkonten („Wertguthaben“). Arbeitszeitkonten dienen den Unternehmen weiterhin als Steuerungsinstrument für einen kurz- und mittelfristigen Arbeitszeitausgleich und fallen nicht unter die Regelungen des Flexi II-Gesetzes. Auf Wertguthabenvereinbarungen finden mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2009 die Neuregelungen Anwendung:
 
InsolvenzschutzVerbesserung des Insolvenzschutzes für Wertguthaben der Arbeitnehmer. Der Gesetzgeber sieht in Treuhand- und Verpfändungsmodellen geeignete Insolvenzsicherungsformen.
KapitalanlageBei der Anlage der Wertguthaben ist das „Gebot einer sicheren Anlage“ einzuhalten (Anlagevorschriften des SGB IV):
.• Werterhalt zum Zeitpunkt der planmäßigen Inanspruchnahme
.• Minimierung von Verlustrisiken zum Zeitpunkt eines ggf. eintretenden Störfalls (z. B. durch max. Aktienquote in Höhe von 20 %*)
 
*Ausnahme: Tarifvertragliche anderweitige Regelung oder ausschließliche Verwendung des Wertguthabens für Freistellungen unmittelbar vor Renteneintritt.

 
Steuerliche Rahmenbedingungen
Die Neuregelungen des „Flexi II“ werden zudem durch das BMF-Schreiben vom 17.06.2009 steuerrechtlich flankiert.
Lösungen der Allianz
Die Allianz ist im Wertkonten- und Altersteilzeitbereich exzellent positioniert und verfügt über langjährige Erfahrung. Zur Produktpalette der Allianz gehören sowohl versicherungsförmige Rückdeckungslösungen als auch fondsbasierte Lösungen für Wertkonten. Unsere Wertkontenlösungen setzen sich aus folgenden Bausteinen zusammen:
  • Kapitalanlagekonzept (versicherungsförmige Lösungen und Investmentfonds)
  • Administration (z.B. internetbasierte Verwaltungsplattform)
  • Insolvenzsicherung (z.B. überbetriebliche doppelseitige Treuhand)
  • Beratung und Betreuung
Strukturierung und Implementierung durch die Allianz Pension Consult
Die Allianz Pension Consult GmbH bietet Beratung, Entwicklung und Umsetzung individueller Lösungen im Bereich der Wertkonten und der betrieblichen Altersversorgung. Die Allianz Pension Consult GmbH kann dabei auf das gesamte Know-how und das komplette Produktspektrum der Allianz Gruppe zurückgreifen und maßgeschneiderte Lösungen mit diesen Produkten strukturieren und umsetzen.
Allianz Pension Consult hilft auch bei bestehenden Wertkonten
Neudotierungen („Future-Service“) ab dem 01.01.2009 müssen grundsätzlich eine Werterhaltungsgarantie auf die eingebrachten Beiträge zum Zeitpunkt der planmäßigen Inanspruchnahme beinhalten.Wir sind Ihnen bei der Überprüfung und ggf. Anpassung Ihrer bestehenden Wertkontenlösung gerne behilflich!
 
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